Offener Brief an den Verein Deutsche Sprache e.V.

przez Beata Pokrzeptowicz-Meyer

Düsseldorf, den 20.10.2022
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
in einigen Ihrer Info-Briefe berichten Sie und einige Medien über die Kürzung der Mittel für den Deutschunterricht in Polen für die deutsche Minderheit:
 
Infobrief vom Samstag, 12. Februar 2022
„Polen benachteiligt deutsche Minderheit im Unterricht”
 
Infobrief vom Samstag, 12. März 2022
„Martin Buballa, ein betroffener Vater, stellte klar: „Es ist ein Angriff auf Kinder, weil ihnen das Recht und die Möglichkeit genommen wird, Deutsch, die Sprache ihrer Vorfahren, zu lernen.”
 
Ich habe den Eindruck, dass Ihnen die Problematik der Diskriminierung wegen der Muttersprache (hier: Polnisch in Deutschland) noch gar nicht vollumfänglich bewusst ist. Dieses bedauerliche Phänomen grassiert seit Jahren und beschäftigt nicht nur polnische Medien und Behörden, sondern auch schon das Europaparlament.
Ich erlaube mir, diesen Missstand auch in Deutschland anzuprangern, in der Hoffnung Ihre Bereitschaft zu wecken, sich dafür einzusetzen, deutsche Familiengerichte und Jugendämter, Gerichtsgutachter, Kindergärten und Schulen dafür zu sensibilisieren, dass gerade für Kinder und Heranwachsende die (natürliche) Mehrsprachigkeit nur von Vorteil sein kann und unter allen Umständen gefördert werden sollte.
 
1) EU-Parlament und Diskriminierung wegen Sprache in Deutschland
Am 29.11.2018 wurde im EU-Parlament über die „systematische Diskriminierung nichtdeutscher Eltern durch das Jugendamt” debattiert und auf die Verbote der Muttersprache bei den Kinder der nichtdeutscher Eltern in aller Deutlichkeit hingewiesen:
„ (…) 12. verurteilt, dass die Tatsache, dass nichtdeutsche Elternteile im Falle des begleiteten Umgangs die offizielle Praxis des Jugendamtes, bei Gesprächen mit ihren Kindern deutsch zu sprechen, nicht eingehalten haben, und dass dies dazu geführt hat, dass die Gespräche unterbrochen wurden und eine Kontaktsperre zwischen den nichtdeutschen Eltern und ihren Kindern verhängt wurde; ist der Auffassung, dass diese Vorgehensweise seitens der Beamten des Jugendamtes eine klare Diskriminierung nichtdeutscher Elternteile aus Gründen der Sprache darstellt;”
 
2) Stellungnahme Prof. Dr. G. Schwan zur Frage der Sprachverbote
Leider meinte Frau Prof. Dr. Gesine Schwan (4.10.2006) – nachdem ich mich an Sie in ihrer Funktion als Koordinatorin der Bundesregierung für die grenznahe und zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit mit Polen gewandt hatte, dass Polnisch-Verbote für polnische Kinder im Rahmen des Kindeswohls möglich also rechtens sind:
 
„Bei allen Sorgerechtsentscheidungen deutscher Jugendämter oder Familiengerichte, zu denen auch Regelungen des Umgangsrechts gehören, muss nach meiner Kenntnis letztlich das Wohl des Kindes im Mittelpunkt aller Überlegungen und Entscheidungen stehen. Beschränkungen beim Gebrauch der polnischen Sprache in den Umgangszeiten dürfen in extremis deshalb wohl nur ausgesprochen werden, wenn es das Kindeswohl nach Auffassung der Jugendämter oder Gerichte erfordert.“
 
Zum Glück würdigte jedoch das Oberlandesgericht Hamburg (Urteil v. 04.07.2011, Az.: 1 U 34/10) das Kindeswohl anders und sah in der Anordnung, dass ein Elternteil nicht in seiner Muttersprache mit seinen Kindern sprechen dürfe, eine Rechtsverletzung.
 
Auch die damalige deutsche Justizministerin, Frau Dr. B. Zypries ließ dem
gegenüber verlauten:
 
„Es kann aber auch Einzelfälle geben, in denen eine bilinguale Erziehung nicht dem Kindeswohl entspricht. In einem solchen Fall ist es auf Antrag Aufgabe der Gerichte, darüber zu befinden, wie mit der Erziehung fortgefahren werden soll.“
 
3) Politik und Medien
Das Thema wird in Deutschland – bis auf einige wenige Medien – entweder verschwiegen oder unter dem Mantel Elternkonflikte/ Elternversagen verschleiert.
Hier muss noch erwähnt werden, dass nicht nur Frau Prof. Dr. Schwan mit dem Problem konfrontiert wurde, aber auch zahlreiche andere deutsche Politiker aller Parteien (u.a. beim Treffen des Weimarer Dreiecks, alle deutsche EU-Politiker, viele Bundestagsabgeordnete, Petitionsausschuss des Landtages NRW, usw.). Nichts ist passiert.
 
4) Historischer Hintergrund: Geraubte Kinder in der NS-Zeit
 
An dieser Stelle muss noch eine diskriminierte Gruppe der (ehemals) polnischen Bürger erwähnt werden, die nicht mehr Polnisch sprechen können, weil ihnen vor allen ihre polnische Identität geraubt wurde.
 
Laut Gerichtsurteil haben die von der SS entführten (u.a. polnischen) Kinder kein Anrecht auf Entschädigung. Es leben noch einige wenige davon – genauso wie bei der o.g. Problematik wollen deutsche Politiker das Problem nicht lösen.
 
5) Keine Lobby – kein Problem?
Anscheinend fühlt sich niemand in Deutschland für die Lösung dieses Problems zuständig. Politiker wie Martin Schulz oder Rainer Wieland unternahmen ihrerseits alles Erdenkliche, um das Problem (im Europaparlament) aus dem Fokus zu nehmen, so bleibt den betroffenen ausländischen Eltern nur der Gang an die Öffentlichkeit. Hier einige wenige Beispiele:
 
Jugendamt: Englisch VERBOTEN!
Eltern beklagen, dass die Mitarbeiter der Jugendämter ihnen verbieten, mit ihren Kindern in der Muttersprache zu sprechen.
 
Polnisch verboten!
 
6) Meine Betroffenheit
Zu diesem Thema bin ich auch durch meine persönlichen Erlebnisse gekommen.
Vom Berufs wegen war ich als Polnisch-Lektorin an einer deutschen Universität engagiert und arbeite zur Zeit für die Justizbehörden als Dolmetscherin/Übersetzerin. Meine Geschichte ging durch alle Medien in Deutschland und Polen – hier eine kurze Darstellung:
 
Ich hatte begleitete Umgänge mit Kommunikationsverbot in polnischer Sprache. Glücklichen Umständen verdanke ich, dass ich letzten Endes meine Elternrechte und meinen Sohn zurückbekommen habe.
Jeder kann sich ausmalen, dass der Verlust oder die Einschränkung der (Mutter-)Sprache die Bindungen an die Heimat und Familie behindern. Die damit einhergehende Entfremdung ist die gravierendste Folge einer sprachlichen Diskriminierung.
Leider hatten diese Polnisch-Verbote (auch Verhinderung des Polnisch-Unterrichts) auch negative Folgen für meinen Sohn. Mein Bekanntheitsgrad in diesem Problemkreis Jugendamt/Familiengerichtsbarkeit in Deutschland führt auch heute noch mit konstanter Intensität zu zahlreichen Hilfegesuchen an meine Person.
 
Beata Monika Pokrzeptowicz-Meyer
Durch die Präsidentin des Landgerichts Düsseldorf allgemein beeidigte Dolmetscherin und ermächtigte Übersetzerin für Polnisch und Deutsch/
Tłumacz ustny ogólnie zaprzysiężona i upoważniona przez Prezydenta Sądu Krajowego w Düsseldorfie do wykonywania tłumaczeń pisemnych w zakresie języka polskiego i niemieckiego

Wróć

Wydarzenia

> Kwiecień 2023 >
Nie Pon Wto Śro Czw Pią Sob
            1
2 3 4 5 6 7 8
9 10 11 12 13 14 15
16 17 18 19 20 21 22
23 24 25 26 27 28 29
30